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Darf ich ummadum mit einem E-Scooter oder einem E-Bike verwenden?

Mit dem Aktivitätstyp „Rad/Scooter“ ist es grundsätzlich auch erlaubt, E-Bikes und E-Scooter zu verwenden. Wir orientieren uns dabei an der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes, in der diese Fahrzeuge genau definiert sind. Bei der Verwendung von ummadum ist zu beachten, dass sie der folgenden Definition entsprechen:

  • Elektro-Scooter: Klein- und Miniroller mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
  • Elektrofahrräder („E-Bikes“): Fahrräder mit elektrischem Zusatzantrieb mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h.

Rechtlich gesehen, sind beide Fahrzeuge mit Fahrrädern gleichgestellt. Wenn es sich um ein Fahrzeug mit Antrieb bzw. Tretunterstützung bis zu 45 km/h handelt, oder wenn die höchstzulässige Leistung überschritten wird, wird es vom Gesetz her als Moped. bzw. Kleinkraftwagen definiert. Es gelten dann die entsprechenden gesetzlichen Zusatzauflagen für dieses Fahrzeug und die Verwendung mit ummadum ist nicht mehr möglich.

Bitte beachte, dass sich die nationalen Vorgaben leicht unterscheiden können. Weitere Informationen je nach Land findest du hier: